Alle Rinder besitzen Hörner. Diesen Satz könnte man genauso stehen lassen, wenn die Industrie nicht seit Jahren hornlose Tiere präferieren würde.
Warum besitzen Rinder natürlicherweise Hörner, wofür sind sie sinnvoll und wie ergeht es den Tieren dabei?
Die Hörner sind ein äußerst wichtiges und empfindsames Organ für Rinder. Sie sind mit Millionen Nervenzellen versehen, die zur Weiterleitung von Informationen dienen. Wer schon einmal ein Horn angefasst hat, der hat vielleicht bemerkt, dass es warm ist. Das liegt daran, dass sie stark durchblutet und mit der Stirnhöhle verbunden sind. Die Hörner sind ein lebendiges Organ und bilden Blut für den Organismus. Sie übernehmen eine zentrale Rolle bei der Verdauung und des Stoffwechsels und können sogar zur Thermoregulation dienen.
Doch das sind nicht die einzigen Aufgaben, die ein Horn übernimmt. Hörner sind das wichtigste Kommunikationsmittel und dienen einer stabilen Herdenstruktur. Sie sind nicht nur ein ausschlaggebender Teil bei der Bestimmung der Rangordnung, sondern sollten, wie Wissenschaftler vermuten, evolutionsbedingt das Verletzungsrisiko mindern und so das Überleben der Herde sichern. Rangkämpfe die zu körperlichen Verletzungen führen könnten, werden durch Hörner deutlich vermieden. Jede Stellung der Hörner bringt dem Gegenüber eine Botschaft zum Ausdruck und zeigt die aktuelle Laune an. So können sich die Rinder darüber verständigen und kommunizieren. Die Rangordnung kann so aus der Distanz ohne direkte Konfrontation geklärt werden. Falls es doch zu einer direkten Konfrontation kommen sollte, werden die Hörner zum Kräftemesser Stirn an Stirn eingesetzt, anstatt sich körperlich zu stoßen. Somit werden diese nicht als Waffen eingesetzt, sondern sollen Verletzungen verhindern.
Hornlose Tiere hingegen können dieses Kräftemessen nicht praktizieren. Sie rutschen ab und körperliche Auseinandersetzungen sind oft unausweichlich.
Jedes Horn ist individuell und verleiht einem Rind Charakter und einen Wert.
Sie erhalten je nach Ausprägung ihrer Hörner einen höheren Stellenwert in der Rangordnung und somit mehr Respekt von ihren Artgenossen. Außerdem erkennen sie sich aus der Ferne an ihrer Silhouette und können sich so anhand der Hörner auch aus der Distanz zuordnen.
Darüber hinaus wächst das Horn ein Leben lang und erzählt damit die Geschichte des Rindes. Es ist ein Ausdruck der Biographie. So lassen sich zum Beispiel auch Mineral- oder Nährstoffstoffmängel und Krankheiten erkennen oder ob das Rind einmal irgendwo gegen gestoßen ist. Die Hornspitze ist das erste Stück Horn der Geburt.
In der Industrie werden die Tiere, die nicht bereist hornlos gezüchtet wurden, in einem Alter von nur wenigen Tagen enthornt. Dies geschieht mit der Begründung die Tiere händelbarer zu machen und aus Angst die Rinder könnten diese als Waffe verwenden. Entweder gegen den Menschen oder gegen andere Tiere. Dies geschieht jedoch nur, wenn die Tiere nicht ihre natürlichen Bedürfnisse in einem natürlichen Lebensraum ausleben dürfen. In den Lauf- und Anbindeställen ist zu wenig Platz für die Tiere, so dass sie sich nicht aus dem Weg gehen können und nicht auf natürliche Weise miteinander kommunizieren können. Diese Haltungsbedingungen sind allerdings wirtschaftlicher. Es geschieht also nur, weil wir ihnen unnatürliche Lebensbedingungen aufzwingen, um für uns als Produktionsmaschinen zu dienen.
Daher müssen die Tiere noch mehr leiden, indem wir ihnen ein wichtiges Organ nehmen.
Die Hornknospe der Kälbchen wird einfach weggebrannt. Das ist sehr schmerzhaft und geschieht häufig ohne Betäubung.
Das Enthornen eines Rindes ist vergleichbar mit einer Amputation.
Betrachtet man das so genannte “Tierschutzgesetz”, das zum Beispiel das kupieren der Schwänze und Ohren von Hunden seit Jahren als tierschutzwidrig ansieht, fällt auf, dass dieses bei Rindern nicht greift.
§ 5 Tierschutzgesetz: „An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden.“
ABER:
§5 Abs.3 Nr. 2 TierSchG lautet: „Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich: für das Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen alten Rindern.”
§ 6 Abs. 1 TierSchG: „Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.“
ABER:
§6 Abs. 1 Nr.3 TierSchG: „Das Verbot gilt nicht, wenn ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist.“
Rinder sind im Tierschutzgesetz vom Schutz ausgenommen, da sie als Produkte genutzt werden. Nur DU kannst etwas für sie leisten. Zeige mit deinem Kauf, dass Rinder keine Produkte, sondern empfindsame Lebewesen sind, die ein Leben in Freiheit ohne Amputationen verdient haben.
Genau Heute hat sich wieder bestätigt, wie der Nationalrat teilweise mit Dummheit und Wissensmangel ausgestattet ist. Schande über den Entscheid.